Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen im Ausland

Ab dem 1.Januar 2023 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. 

Geänderte Sätze gelten für folgende Länder: Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bahrein, Belgien, Bolivien, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guinea-Bissau, Honduras, Island, Jordanien, Kosovo, Lesotho, Luxemburg, Malawi, Malaysia, Mauretanien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Nordmazedonien, Oman, Panama, Papua-Neuguinea, Portugal, Ruanda, Sambia, Samoa, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Tansania, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern.

Für die anderen Länder bleiben die Sätze gegenüber 2022 unverändert.

Die einzelnen Pauschbeträge finden Sie bei dem jeweiligen Land unter Reisekosten.

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